Häufig gestellte Fragen

Was ist der Hintergrund des neuen STV-Angebots Erntegut-Bescheinigung?

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28.11.2023 (Az.: X ZR 70/22) bestätigt, dass Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass dieses im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. BGH-Urteil

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sind die Händler gehalten, beim Lieferanten Erkundigungen anzustellen und sich entsprechende Belege vorlegen zu lassen.

Wofür brauchen Landwirte eine Erntegut-Bescheinigung?

Die kostenlose Erntegut-Bescheinigung ist zur Vorlage durch Landwirte beim Erfasser/Händler gedacht. Für den Erfasser/Händler lässt sich daraus ersehen, dass eine Erklärung über die rechtmäßige Erzeugung der Ernte gegenüber der STV abgegeben wurde.

Müssen alle Landwirte (auch Kleinlandwirte) eine Erntegut-Bescheinigung beantragen?

Ja, auch beim Kauf von Erntegut von Kleinlandwirten ist der Handel verpflichtet, sicherzustellen, dass die Ware rechtmäßig erzeugt wurde. Kleinlandwirte sind zwar von der Zahlungspflicht für ihren Nachbau befreit. Daraus allein ergibt sich für den Händler aber noch nicht zwingend, dass der Kleinlandwirt das Erntegut rechtmäßig erzeugt hat. Er könnte sein Saatgut z.B. von einem Berufskollegen illegal erworben haben (Schwarzhandel).

Für welche Fruchtarten kann eine Erntegut-Bescheinigung erstellt werden?
 

Pflanzenart Getreide

 

Pflanzenart Grobleguminosen

 

Pflanzenart Kartoffeln

Fruchtart Fruchtart Fruchtart
Winterweizen Futtererbsen Kartoffeln
Sommerweizen Ackerbohnen  
Wintergerste Blaue Lupinen  
Sommergerste Gelbe Lupinen  
Winterroggen Weiße Lupinen  
Sommerroggen Sojabohnen  
Wintertriticale Saatwicken  
Sommertriticale    
Winterdurum    
Sommerdurum    
Winterhafer    
Sommerhafer    
Winterdinkel    
Sommerdinkel    
Winteremmer    
Welchen Vorteil haben Landwirte von einer Erntegut-Bescheinigung?

Landwirte haben den Vorteil, eine einheitliche Bescheinigung zu verschiedenen Fruchtarten und zur Vorlage bei verschiedenen Erfassern/Händlern zentral und unbürokratisch bei der STV beantragen zu können. Unmittelbar nach Abschluss der Dateneingabe und einer automatisierten Plausibilitätsprüfung erhalten die Landwirte die gewünschte Erntegut-Bescheinigung, die beim Händler vorgelegt werden kann.

Wie viel Aufwand ist es, eine Erntegut-Bescheinigung zu beantragen?

Zur Ernte 2025 geht eine erheblich verschlankte Erntegut-Erklärung an den Start.

Verwender von Z-Saat-/Pflanzgut müssen nunmehr lediglich die Anbaufläche je Fruchtart und die insgesamt bezogenen Mengen Z-Saat-/Pflanzguts angeben; eine Aufschlüsselung nach Sorten und Anbaufläche je Sorte ist nicht mehr erforderlich. Wurde (auch) Nachbausaat-/-pflanzgut verwendet, steht es dem Landwirt frei, die Angaben aus einer etwaig bereits eingereichten Nachbauerklärung in die Erntegut-Erklärung zu übertragen. So bleibt der Aufwand einer nochmaligen Eingabe des Nachbaus erspart.

Was kann der Landwirt tun, wenn er eine Fruchtart in der Erntegut-Erklärung vergessen hat?

Grundsätzlich kann nur eine Erntegut-Bescheinigung je Erntejahr beantragt werden. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass eine Fruchtart ergänzt werden muss, ist eine Kontaktaufnahme mit der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH erforderlich. 

Wie werden die Angaben der Landwirte in der Erntegut-Erklärung überprüft?

Die Angaben im Rahmen der Erntegut-Erklärung können unmittelbar durch Übermittlung geeigneter Dokumente (insbesondere Z-Kaufbelege, Belege über Zahlung bzw. Meldung von Nachbau, Flächenverzeichnis) belegt werden. Alternativ können sich Landwirte gegen die Übermittlung dieser Dokumente entscheiden, erklären sich dann aber mit der Teilnahme an einer Stichprobenprüfung dieser Dokumente einverstanden. Die Angaben werden ausschließlich anhand der übermittelten Dokumente geprüft; eine Vorortkontrolle auf dem Betrieb wird nicht vereinbart.

Muss der Landwirt das Flächenverzeichnis vorlegen?

Relevant ist lediglich die Übersicht aus dem Flächenverzeichnis über die genutzte Fläche je Kulturart. Das Flächenverzeichnis und die Übersicht über die Summen der Kulturarten ist Teil des Antrags auf GAP-Direktzahlungen. Sollten sich aus der Übersicht die konkreten Schlagbezeichnungen ergeben, können diese geschwärzt werden. Die konkrete Bezeichnung der Flächenübersicht variiert je nach Bundesland. Z.B. „Zusammenstellung der Summen pro Nutzungsart“ (BY), „Übersicht Kulturen und Summen“(RP) oder „Übersicht der Anbauflächen ->Übersicht der Kulturen“ (NI/HB/HH).

Datensicherheit: Werden die für die Erntegut-Bescheinigung eingegebenen Daten mit dem Nachbau-Datenbestand abgeglichen? 

Nein, es gibt keinerlei Abgleich ohne ausdrückliche Zustimmung des Landwirts. Die Daten, die für die Erntegut-Bescheinigung eingetragen werden, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landwirts genutzt. 

Ist die Vorlage einer Erntegut-Bescheinigung beim Handel verpflichtend?

Eine gesetzliche Verpflichtung, dem Ankäufer des Erntegutes eine Erntegut-Bescheinigung bei der Ablieferung vorzulegen, gibt es nicht. Der BGH hat mit seinem Erntegut-Urteil v. 28.11.2023 (Az. X ZR 70/22) vielmehr bestätigt, dass Ankäufer bzw. Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass diese rechtmäßig erzeugt wurde. Das neue STV-Angebot Erntegut-Bescheinigung bietet eine für Landwirte unkomplizierte Lösung, die rechtmäßige Erzeugung gegenüber den Erfassungshändlern zu erklären und den Erfassungshändlern die erforderliche Sicherheit zu geben. Aus diesem Grund kann der Ankäufer/Händler des Ernteguts durchaus die Vorlage einer Erntegut-Bescheinigung verlangen und dies als Bedingung zur Aufnahme des Ernteguts machten. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Ihren Händler anzusprechen und nach den Ankaufsbedingungen zu fragen.

Was ist, wenn der Landwirt selbst Erntegut zugekauft hat und dann weiterverkauft?

In diesem Fall ist der Landwirt selbst Händler und muss sicherstellen, nur rechtmäßig erzeugtes Erntegut aufzunehmen und weiterzuveräußern. Der Landwirt sollte mithin ebenfalls auf die Vorlage einer Erntegut-Bescheinigung bei seinem Lieferanten bestehen.

Ein Landwirt stellt keinen Agrarantrag. Wie kann er den Flächennachweis erbringen?

In diesen seltenen Fällen kann die Prüfung der Fläche auch anhand anderer geeigneter Dokumente erfolgen. Denkbar wäre bspw. die Vorlage des Versicherungsscheins der Hagelversicherung. Letztendlich ist dies Sache des Einzelfalls und muss mit dem Landwirt individuell geklärt werden

Müssen Erzeugergemeinschaften/Anbaukooperativen eine Erntegutbescheinigung beantragen?

Handelt es sich um jeweils eigenständige Betriebe, sollten alle Betriebe der Erzeugergemeinschaften bzw. Mitglieder der Anbaukooperativen eine eigene Erntegutbescheinigung beantragen, die dann gesammelt an den Handel übergeben werden können.